§78

Auschwitz-Prozess Neubrandenburg

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Auschwitzverfahren: Verfahren gegen Hubert Z. eingestellt

13.09.2017

Am 12. September hat das Landgericht Neubrandenburg in der hier dokumentierten Pressemitteilung über die Einstellung des Verfahrens gegen Hubert Zafke informiert.

Die 64. Strafkammer des Landgerichts Neubrandenburg unter Vorsitz den Richters am Landgericht Kolf hat am 11. September 2017 das Verfahren gegen Hubert Z. wegen eines Verfahrenshindernisses nach § 206a StGB eingestellt. Grund ist, dass Hubert. Z. nicht mehr verhandlungsfähig ist. Er ist aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr imstande, einer Hauptverhandlung zu folgen, die Bedeutung des Verfah-rens und einzelner Verfahrensabschnitte zu erkennen und sich sachgerecht zu verteidigen.

Diese Entscheidung entspricht dem übereinstimmenden Antrag der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und auch der Nebenklage.

Durch Gutachter zweier Psychiater – eines Gerontopsychiaters, der sich mit älteren Menschen und deren psychischen Erkrankungen befasst, und eines forensischen Psychiaters, der auf psychiatrische Gutachten u.a. im Umfeld der Strafgerichtsbarkeit spezialisiert ist – ist belegt, dass Hubert Z., der am 26.09.1920 geboren und damit knapp 97 Jahre alt ist, nicht mehr ausreichend imstande ist, Themenwechseln zu folgen und Informationen länger als wenige Minuten zu behalten.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten – also im Wesentlichen seine Anwaltskosten – trägt die Staatskasse.