§78

Auschwitz-Prozess Neubrandenburg

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"Negatives Beispiel der missglückten Aufarbeitung der NS-Verbrechen"

24.06.2017

Das Internationale Auschwitz Komitee erklärt in einer Pressemitteilung:

"Auschwitz-Verfahren Neubrandenburg: Ablehnung der Richter wegen Befangenheit

Jetzt endlich wurde im Neubrandenburger Auschwitz-Prozess die Reißleine gezogen und dem Vorsitzenden Richter Kabisch und zwei weiteren Richtern der beteiligten Kammer die rote Karte der Befangenheit gezeigt. Für Auschwitz-Überlebende ist dies eine viel zu späte und bittere Erkenntnis der deutschen Justiz.

Hierzu betonte während eines Aufenthaltes in der Gedenkstätte Auschwitz Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Komitees:

"Von Anbeginn des Prozesses an war das aggressive Desinteresse des Vorsitzenden Richters am Schicksal und den Erinnerungen der Überlebenden deutlich spürbar und für alle ehemaligen Auschwitz-Häftlinge und ihre Nachkommen aufwühlend und verletzend. Die schleppende Verhandlungsführung des Gerichts hat für diesen Prozess einen Scherbenhaufen hinterlassen, der in den Annalen der deutschen Justiz als weiteres negatives Beispiel der missglückten Aufarbeitung der NS-Verbrechen zu Buche schlagen wird. Dennoch sind die Überlebenden dankbar, dass nunmehr Vertretungsrichter der 60. Schwurgerichtskammer in Neubrandenburg die Würde des Gerichts wiederhergestellt und ihre Kollegen zurechtgewiesen haben."