§78

Auschwitz-Prozess Neubrandenburg

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"Verdacht der vorsätzlichen strafbaren Rechtsbeugung"

14.02.2017

Das Landgericht Neubrandenburg hat erneut die Zulassung der Nebenkläger Walter und William Plywaski widerrufen. Hierzu erklärt Rechtsanwalt Thomas Walther, Nebenklage-Vertreter von Walter Plywaski, dessen Mutter in Auschwitz ermordet wurde:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

das Landgericht Neubrandenburg hat laut Pressemitteilung Nr. 4/17 vom heutigen Tage die Zulassung der Nebenklage von Walter Plywasky - vertreten von mir - und William Plywasky aus Boulder / USA - vertreten von Professor Dr. Nestler - mit Beschluss vom 13.02.2017 widerrufen. Die Prüfung des Widerrufs war mit Schreiben vom 20.12.2016 angekündigt worden. Herr Professor Dr. Nestler (1) und ich (2) haben hierzu Stellung genommen. Die genannten Schreiben übersende ich im Anhang.

Es ist nun schon das zweite Mal, dass die Strafkammer gegen die erklärte Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Rostock die Zulassung unserer Mandanten als Nebenkläger widerruft. Wir haben im Vorfeld dieser Entscheidung der Strafkammer durch unseren Schriftsatz (vgl. Anhang) deutlich gemacht, dass entgegen der Ansicht der Strafkammer die Rechtslage weiterhin die gleiche ist, so dass es keinerlei Anlass gibt, die Zulassung der Nebenklagen zu widerrufen. Und wir haben vorsorglich darauf hingewiesen, dass ein erneuter Widerruf in Kenntnis unserer Schriftsätze den Verdacht der vorsätzlichen strafbaren Rechtsbeugung durch die Strafkammer erfüllen wird.

Per Email werden wir noch heute Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgericht Neubrandenburg zum OLG Rostock einlegen.

Sobald uns die Gründe der Entscheidung der Strafkammer vorliegen, werden wir nicht nur die Beschwerde begründen, sondern werden auch prüfen, ob wir Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Mitglieder der Strafkammer stellen werden.

Die Art und Weise, wie die Strafkammer mit unseren Mandanten umgeht, ist geprägt von einzigartiger Rücksichtslosigkeit und Respektlosigkeit gegenüber den hochbetagten Mandanten, deren Mutter in Auschwitz während des dienstlichen Einsatzes von Zafke ermordet wurde. Während die Strafkammer in Missachtung der Vorgaben des OLG Rostock immer wieder die Berechtigung unserer Mandanten, an diesem Verfahren als Nebenkläger teilzunehmen, in Frage stellt, verweigert sie seit fast einem Jahr die Genehmigung einer Reise zu unseren Mandanten, um das Verfahren und die Ausübung der Rechte der Mandanten in einem Anwaltsgespräch zu erörtern.

Die Begründung des Widerrufs ist bisher unbekannt. Bisher müssen wir davon ausgehen, dass wir über Rückfragen der Journalisten die Erstinformation erhalten haben, weil nur die Medien über die Pressemitteilung Kenntnis von dem erneuten Widerruf der Nebenklagezulassung Kenntnis erlangt haben.

Mit gesonderter Email an das Landgericht Neubrandenburg wird sofort heute Beschwerde zum OLG Rostock gegen diese Entscheidung eingelegt.

Nach Kenntnis der Begründung zum Beschluss vom 13.02.2017 wird die Beschwerde begründet.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Landgericht den gleichartigen Beschluss eines Widerrufs gefasst, der vom OLG Rostock auf unsere Beschwerde unverzüglich aufgehoben worden war."

(1) Stellungnahme von Prof. Dr. Cornelius Nestler, Nebenklagevertreter von William Plywaski
(2) Stellungnahme von RA Thomas Walther, Nebenklagevertreter von Walter Plywaski

Auszug aus der Stellungnahme von Thomas Walther:

Auszug Stellungnahme