§78

Auschwitz-Prozess Neubrandenburg

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Landgericht schließt Auschwitz-Überlebende erneut vom Prozess aus

14.02.2017

Die Mutter von Walter und Bill Plywaski wurde am 15. August 1944 in der Gaskammer von Auschwitz-Birkenau getötet. Von diesem Tag an soll Hubert Zafke das Morden unterstützt haben. Dennoch schließt das Landgericht Neubrandenburg die Auschwitz-Überlebenden erneut vom Prozess gegen Hubert Zafke aus - entgegen einem Beschluss des Oberlandesgerichtes und ohne jede Empathie.

In der Pressemitteilung des Landgerichts heißt es:

"Landgericht Neubrandenburg widerruft Nebenklagezulassung in Auschwitz-Fall

Die 60. Große Strafkammer - Schwurgericht - hat in dem Verfahren gegen den heute 96 Jahre alten Hubert Z. , dem vorgeworfen wird, als SS-Angehöriger in Auschwitz-Birkenau Beihilfe zum Mord in 3681 tateinheitlich begangenen Fällen geleistet zu haben, mit einem Beschluss von gestrigen Tage die Nebenklagezulassung von zwei der Nebenkläger widerrufen.

Der Beschluss der 60. Stk. ist wie folgt begründet: Die Verurteilung des Angeklagten wegen der Tötung der Mutter der Nebenkläger Walter und William P. sei nicht möglich, weil diese Tat weder als Einzeltat noch als Handlungseinheit von der Anklage umfasst sei. Die Anklage diene dazu, die prozessuale Tat im Sinne von § 264 StPO, ‎den Lebenssachverhalt zu beschreiben, der Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung werden soll. Dies ist Kompetenz und ‎Aufgabe der Staatsanwaltschaft und bindet das Gericht. In der vorliegenden ‎Anklage werde die Tat so beschrieben, dass 14 Deportationszüge aufgeführt ‎sind, mit denen Menschen nach Ausschwitz-Birkenau gebracht und teilweise unmittelbar nach der Selektion an der Rampe in die Gaskammern getrieben und dort getötet wurden. Aus der Summe der in diesen Deportationszügen nach Auschwitz gebrachten und unmittelbar nach der Ankunft getöteten Menschen ergebe sich die ‎Zahl der Handlungen, zu denen der Angeklagte Beihilfe geleistet haben soll. ‎Die Mutter der betroffenen Nebenkläger sei aber nicht mit einem dieser 14 Züge, sondern mit einem Deportationszug davor am 15.08.1944 in Auschwitz angekommen. Die Ermordung der Mutter ‎der Nebenkläger sei also nicht Teil der prozessualen Tat, die in der Anklage ‎beschrieben ist. Die Folge davon sei, dass die Nebenkläger William und Walter P. keine Anschlussberechtigung haben.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher des Landgerichts, VizePLG Deutsch.

Neubrandenburg, den 14. Februar 2017
Carl Christian Deutsch"