§78

Auschwitz-Prozess Neubrandenburg

context auf Twittercontext auf Facebook

Auschwitz-Prozess wird 2017 neu eröffnet - mit dem Richter, der als befangen gilt

02.12.2016

Nachdem das Landgericht Neubrandenburg zwei Monate verstreichen ließ, hat es nun über die Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden und weitere Richter entschieden. Zwar kann der Prozess gegen Hubert Zafke Anfang nächsten Jahres neu eröffnet werden. Die Ablehnung der insgesamt sechs Befangenheitsanträge ist aber für Holocaust-Überlebende, die dem Prozess als Nebenkläger beiwohnen, ein herber Schlag ins Gesicht. Ein Prozess-Neubeginn mit der alten Gerichtsbesetzung, für deren Ablehnung durch Nebenklage und Staatsanwaltschaft zahlreiche nachvollziehbare Gründe vorliegen, erscheint gegenwärtig sinnlos.

Das Landgericht Neubrandenburg begründet die Ablehnung der Befangenheitsanträge in einer Pressemitteilung wie folgt:

"Entscheidungen über Befangenheitsanträge der Nebenkläger und der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen SS-Sanitätsangehörigen

Die 60. Strafkammer des Landgerichts Neubrandenburg hat in unterschiedlicher Besetzung über die insgesamt sechs Befangenheitsanträge der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen den Vorsitzenden und weitere Richter der Kammer entschieden und die Anträge sämtlich als unbegründet zurückgewiesen.

Der Ablehnende muss Gründe vorbringen, die jedem unbeteiligten Dritten sofort einleuchten. Maßgeblich ist nicht, ob der Abgelehnte tatsächlich parteiisch oder voreingenommen ist. Maßgeblich ist, ob der vernünftige Prozessbeteiligte bei ruhiger Prüfung der Sachlage Gründe hat, die ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigen, § 27 StPO. Keiner der in den Ablehnungsgesuchen vorgebrachten Gründe rechtfertigt diese Annahme.

Zu den Gründen der Ablehnungen und deren Bescheidung werde ich an dieser Stelle zum Schutz der Beteiligten keine Auskünfte erteilen. Ich verweise insoweit auf die zu erwartende Fortsetzung des Verfahrens. Einen neuen Termin kann ich noch nicht mitteilen. Ich werde dies tun, sobald er feststeht.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher des Landgerichts, VizePLG Deutsch.

Neubrandenburg, den 2. Dezember 2016

Carl Christian Deutsch
Pressesprecher"