§78

Auschwitz-Prozess Neubrandenburg

context auf Twittercontext auf Facebook

Prozess-Abbruch: Nebenkläger hoffen auf neue Gerichtsbesetzung

07.10.2016

Zur erneuten Aussetzung der Verfahrens erklären die Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Thomas Walther und Prof. Dr. Cornelius Nestler in einer Pressemitteilung:

"Als Nebenklägervertreter von Walter Plywaski und William Plywaski aus Boulder / USA nehmen wir zur Aufhebung des Termins vom 10.10.2016 zur Fortsetzung der Hauptverhandlung in Neubrandenburg gegen den Angeklagten Zafke Stellung:

In Folge von Befangenheitsanträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen die Berufsrichter der Schwurgerichtskammer im Verfahren gegen Zafke wegen Beihilfe zum Mord ist es zu einer erneuten Aussetzung der Hauptverhandlung gekommen. Derzeit ist es ungewiss, ob und zu welchem Zeitpunkt die Hauptverhandlung erneut aufgenommen werden wird.

Es mag verwundern, dass die Nebenkläger, die durch dieses Strafverfahren Gerechtigkeit für ihre ermordeten Eltern erlangen wollen, eine Prozessstrategie verfolgt haben, die nunmehr zu einem Abbruch der Hauptverhandlung geführt hat.

Der Grund ist ganz einfach:

Alle Erfahrungen insbes. mit dem Vorsitzenden Richter der Schwurgerichtskammer seit der Erhebung der Anklage am 23.02.2015 haben überdeutlich gemacht, dass die Nebenkläger von diesem Gericht keine Gerechtigkeit erwarten konnten. Für die allein vom Oberlandesgericht Rostock gegen das Neubrandenburger Gericht erzwungene Hauptverhandlung hat das Gericht unter Vorsitz des Richters Kabisch niemals eine Beweisaufnahme geplant. Seit Beginn des Jahres sollte lediglich die Verhandlungsunfähigkeit herbeigeredet und keinesfalls nach strengen Beweisregeln überprüft werden. Verfahrensrechte der Nebenkläger wurden bis hin zur Verweigerung des Anwaltsgesprächs mit den Mandanten beschnitten und missachtet. Der Vorsitzende Richter Kabisch schließt die Nebenkläger und auch die Staatsanwaltschaft von verschiedenen Informationen aus und besucht den Angeklagten zu Hause, um sich anschließend zu weigern, über seine dort getroffenen Feststellungen zu berichten.

Das Gericht selbst degradiert eine solche Hauptverhandlung zur Farce, an der die in den USA lebenden Nebenkläger ohne unmittelbares Anwaltsgespräch nicht teilnehmen möchten.

Für die Nebenkläger gab es daher in den vergangenen Wochen keinen anderen Weg, als die ganz offenbar befangenen Richter abzulehnen und weiterhin auf eine andere Gerichtsbesetzung zu hoffen, die Ihnen, den Nebenklägern, wenigstens den nach der Strafprozessordnung gebotenen Respekt entgegenbringt."