§78

Auschwitz-Prozess Neubrandenburg

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Auschwitz-Prozess wird erneut verschoben

13.05.2016

Das Landgericht Neubrandenburg erklärt in einer Pressemitteilung:

"Aufhebung des Hauptverhandlungstermins vom 17. Mai 2016 im Auschwitz-Prozess

In dem Strafverfahren gegen Hubert Z. musste der Hauptverhandlungstermin vom 17.05.2016 aufgehoben werden. Ein neuer Termin wird in Rücksprache mit den Prozessbeteiligten bestimmt und anschließend umgehend mitgeteilt werden.

Die kurzfristige Aufhebung der Hauptverhandlung ist notwendig geworden, da die durch Beschluss der zuständigen Kammer vom 16.03.2016 angeordnete umfassende internistische und kardiologische Untersuchung des Angeklagten vor dem Termin nicht vollständig durchgeführt werden konnte. Unter Berücksichtigung dessen und weil im Termin am 17.05.2016 auch die Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten geklärt werden sollte, hat die Kammer entschieden, diesen Termin aufzuheben.

Die Kammer beabsichtigt, den Angeklagten zeitnah vor dem neu anzuberaumenden Termin erneut auf seine Verhandlungsfähigkeit untersuchen zu lassen.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher des Landgerichts.

Neubrandenburg, den 13.05.2016

Henning Vogt
Stell. Pressesprecher"