§78

Auschwitz-Prozess Neubrandenburg

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Hauptverhandlung wird zeitnah neu eröffnet

24.03.2016

Das Landgericht Neubrandenburg erklärt in einer Pressemitteilung:

"Am 30. März 2016 keine Hauptverhandlung im Auschwitz-Prozess

Der Strafprozess gegen Hubert Z. kann nicht, wie von der Strafkammer beabsichtigt, am 30.03.2016 verhandelt werden, weil an diesem Termin einer der Gutachter aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht zur Verfügung steht. Ein neuer Termin wird so bald als möglich anberaumt und dann auch bekannt gegeben werden.

Das Hauptverfahren ist am 14.03.2016 aus formalen, von allen Beteiligten geteilten Gründen ausgesetzt worden, was bedeutet, dass die aktuelle Hauptverhandlung beendet und an einem anderem Termin neu begonnen wird. Relevant ist dies vor allem für die Bestimmung der heranzuziehenden Schöffen. Die Besetzung der Kammer mit Berufsrichtern ist davon nicht betroffen. Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer davon zu unterscheidenden Unterbrechung der Hauptverhandlung (Fortsetzung an einem anderen Tag innerhalb einer Frist von maximal drei Wochen) wäre, dass am Fortsetzungstermin, hier konkret am 14.03.2016, substantiell zur Sache verhandelt worden wäre, was wegen der Abwesenheit des Angeklagten Gründen nicht möglich war. Die Aussetzung der Hauptverhandlung war daher nicht zu vermeiden. Der neue Termin steht noch nicht verbindlich fest, wird aber in allernächster Zukunft stattfinden.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher des Landgerichts.

Neubrandenburg, den 24. März 2016

Carl Christian Deutsch
Pressesprecher"